In einem Rechtsstreit über Markennamen vor einem Europa-Gericht hat sich die Ex-Frau von Boris Becker gegen ein gleichnamiges Unternehmen durchsetzen können.
Die ehemalige Gattin des Tennis-Stars hat sich vor dem Europäischen Gerichtshof ersten Grades gegen den Autoradio- und SatNav-Hersteller BECKER behaupten können. Im Verlauf des Falles setzten sich die EU-Richter zum ersten Mal mit der Frage auseinander, wie mit einer Markenkollision verfahren werden soll, wenn der Familienname einer Namensmarke mit dem einer anderen Marke übereinstimmt.
Barbara Becker meldete 2002 eine Gemeinschaftsmarke an, um Elektronikgeräte, unter anderem auch Navis und Autoradios, für den europäischen Markt schützen zu lassen.
Endgültiger Rechtsspruch steht aus
Das EU-Markenamt enthielt daraufhin eine Beschwerde vom Harman-Konzern, der die Namenseintragung verhindern wollte. Zum Konzern gehört die Marke BECKER. Eine erste Klage folgte und die Europa-Richter stimmten dem Konzern zu. Diese ursprüngliche Beurteilung ist jedoch durch den aktuellen Rechtsspruch wieder aufgehoben worden.
Nun wird erneut geprüft, ob die Marke Barbara Becker mit der Marke BECKER verwechselt werden könnte. Der Fall ist jedoch längst nicht abgeschlossen und ist zur Entscheidung an die juristische Vorinstanz zurückgewiesen worden.
In ihrer Entscheidung verkündeten die Richter, dass es bei der Namensgebung einer Marke immer auf den Gesamteindruck ankomme.
Die Promi-Frau hat sich einst auch für eine Werbe-Kampagne der Fitness- und Aerobicmarke Venice Beach ablichten lassen. Ihr Ex-Mann selbst hatte 1998 beim Bundespatentamt Klage gegen die Marke BORIS eingereicht. Der Marke wurde die Eintragung verwehrt, weil sie mit Boris Becker verwechselt werden könne.